Der Brienzersee verläuft 564 Meter über dem Meeresspiegel in nordöstlich-südwestlicher Richtung zwischen der Ortschaft Brienz, wo er von der Hasliaare gespeist wird, und dem Kurort Interlaken wo der Fluss ihn wieder verlässt. Er ist etwa 14 Kilometer lang und im Schnitt etwa 2.5 Kilometer breit. Die ursprünglich typische blaugrüne Färbung des Sees ist durch die grosse durchschnittliche Tiefe (maximale Tiefe 260 Meter), den umgebenden Wald und den Gletscherschliff bedingt. Heute ist der See durch unnatürlich hohe Konzentrationen von Sand-, Silt- und Tonteilchen trüb und der Grund des Sees mit einem feinem Schlamm überzogen. Die Felchenfänge der Angel- und Berufsfischer sind deshalb in den letzten Jahren zurückgegangen.
Der Brienzersee ist aber immer noch ein typischer Felchen- und Seeforellensee. Diesen beiden Arten und dem Seesaibling, dem Hecht und der Trüsche gilt das Interesse der Brienzerseefischer. Die Felchen werden intensiv mit der Gambe/Hegene befischt. Seeforellen werden vom Ufer aus im Frühjahr mehrheitlich beim Spinnfischen und während der ganzen Fangperiode vom Boot aus beim Schleppen mit Seehunden gefangen.
Grafikkarte Brienzersee
Für den Brinzersee gelten folgende wichtige Regelungen:
in der Zeit vom 16. bis 31. März sind keine Tages- und Wochenkarten gültig
die Ausübung der Angelfischerei ist während der Dauer der Sommerzeit von 05.00 bis 24.00 Uhr und der Winterzeit von 06.00 bis 20.00 Uhr gestattet
das Fischen vom Ufer aus ist an allen drei Seen mit einer Angelrute und einer einfachen Angel ohne Patent gestattet (Achtung: das Fischen mit lebenden oder toten Köderfischen ist nur mit Patent gestattet!)
Jugendliche unter zehn Jahren dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines Patentinhabers ausüben, der das 16. Altersjahr zurückgelegt hat (diese Einschränkung gilt nicht für die Ausübung der Freiangelei)
in allen Patentgewässern ist das Anfüttern verboten
in allen Patentgewässern sind Ortungsgeräte zugelassen
die Verwendung von Angeln mit Widerhaken ist gestattet
das unbefugte Heben von Geräten der Berufsfischerei ist verboten
es darf mit zwei Angelruten oder sechs Schleppschnüren mit je einem Köder oder sechs Schäubli und einer Angelrute gefischt werden
die Befestigungsart des Bleis an der Schnur ist nicht vorgeschrieben, pro Tag dürfen sechs Edelfische gefangen werden, davon jedoch höchstens drei Forellen, fünf Hechte, 25 Felchen und 100 Flussbarsche (Egli)
gefangene Felchen und Saiblinge, die das Fangmindestmass erreichen, dürfen nicht zurückversetzt werden
Brienzersee (2980 ha, max. Tiefe 260 m)
Tages- und Wochenkarten können ausserdem bei den Verkehrsbüros und bei folgenden Fischereiartikelhändlern bezogen werden:
Fish Hook GmbH,Fischerhüsli und M. Grille in Biel, U. Bernhard in Wichtrach Trachsel in Reichenbach, Elsi Kiosk + Papeterie in Bönigen, P. Zeller in Wilderswil, M. Haussener in Spiez, A. Oertle in Thun, N. Wenger in Bern, Zoohaus Schneider in Herzogenbuchsee, Wanner in Lyss, H. Gautschi in Ipsach
(bitte Fischfangstatistik zurückschicken)
Quellennachweis: Kanton Bern / Mediencenter
Ich Danke dem Kt. Bern für diese Informationen und insbesonders dafür, dass das Mediencenter sie mir zur Verfühgung gestellt hat. Vielen Dank!