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Thunersee


          Thunersee

558 Meter über dem Meeresspiegel erstreckt sich der 48 Quadratkilometer grosse Thunersee in nordwestlich-südöstlicher Richtung zwischen dem Kurort Interlaken, wo er von der Aare gespeist wird, und der Stadt Thun, wo der Fluss ihn wieder verlässt. Er ist etwa 18.5 Kilometer lang und im Schnitt etwa 2.5 Kilometer breit. Die Flanken der umliegenden Berge, die sich im Norden bis 2000 und im Süden bis 2500 Meter erheben, ziehen sich im See fort und reichen in den unergründlichen Tiefen bis 217 Meter unter die Oberfläche. Das saubere und kalte Wasser enthält in diesen Tiefen noch genügend Sauerstoff für Fische.


Thunersee


Damit ist der Thunersee ein typischer Felchen-, Saiblings- und Seeforellensee. Diesen drei Arten gilt auch das Hauptinteresse der Thunerseefischer. Die Felchen und Seesaiblinge werden intensiv mit der Gambe/Hegene befischt. Über die ganze Fangsaison hinweg können Seesaiblinge aber auch beim Tiefseeschleppen gefangen werden. Seeforellen werden vom Ufer aus im Frühjahr mehrheitlich beim Spinnfischen, während der ganzen Fangsaison vom Boot aus beim Schleppen mit Seehunden gefangen.


Grafikkarte Thunersee
                                              Grafikkarte Thunersee


Für den Thunersee gelten folgende wichtige Regelungen:

 
in der Zeit vom 16. bis 31. März sind keine Tages- und Wochenkarten gültig

die Ausübung der Angelfischerei ist während der Dauer der Sommerzeit von 05.00 bis 24.00 Uhr und der Winterzeit von 06.00 bis 20.00 Uhr gestattet

das Fischen vom Ufer aus ist an allen drei Seen mit einer Angelrute und einer einfachen Angel ohne Patent gestattet (Achtung: das Fischen mit lebenden oder toten Köderfischen ist nur mit Patent gestattet!)

Jugendliche unter zehn Jahren dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines Patentinhabers ausüben, der das 16. Altersjahr zurückgelegt hat (diese Einschränkung gilt nicht für die Ausübung der Freiangelei)

in allen Patentgewässern ist das Anfüttern verboten

in allen Patentgewässern sind Ortungsgeräte zugelassen

die Verwendung von Angeln mit Widerhaken ist gestattet

das unbefugte Heben von Geräten der Berufsfischerei ist verboten

es darf mit zwei Angelruten oder sechs Schleppschnüren mit je einem Köder oder sechs Schäubli und einer Angelrute gefischt werden

die Befestigungsart des Bleis an der Schnur ist nicht vorgeschrieben, pro Tag dürfen sechs Edelfische gefangen werden, davon jedoch höchstens drei Forellen, fünf Hechte, 25 Felchen und 100 Flussbarsche (Egli)

gefangene Felchen und Saiblinge, die das Fangmindestmass erreichen, dürfen nicht zurückversetzt werden


Mohle Thunersee


Thunersee (4830 ha, max. Tiefe 217 m)


Wichtigste Fischarten sind für den Angelfischer die Felchen, die Seesaiblinge und die Seeforellen. Fangmethoden: Felchen mit Gambe (Hegene), Seesaiblinge mit Gambe oder Tiefseeschleppschnur, Seeforellen mit Schleppangel oder mit Spinnrute vom Ufer aus.

Tages- und Wochenkarten können ausserdem bei den Verkehrsbüros und bei folgenden Fischereiartikelhändlern bezogen werden:

Fish Hook GmbH, Fischerhüsli und M. Grille in Biel, U. Bernhard in Wichtrach Trachsel in Reichenbach, Elsi Kiosk + Papeterie in Bönigen, P. Zeller in Wilderswil, M. Haussener in Spiez, A. Oertle in Thun, N. Wenger in Bern, Zoohaus Schneider in Herzogenbuchsee, Wanner in Lyss, H. Gautschi in Ipsach

 
(bitte Fischfangstatistik zurückschicken)


Quellennachweis: Kanton Bern / Mediencenter

Ich Danke dem Kt. Bern für diese Informationen und insbesonders dafür, dass das Mediencenter sie mir zur Verfühgung gestellt hat. Vielen Dank!


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