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Vorwort

Wer seine Fische für ein feines Essen selber fängt, der muss in aller Regel, die Fische auch selber töten. Wer diese Aufgabe mit Respekt gegenüber der Kreatur Fisch erledigt – präzise und schnell – der und nur der hat sich das Prädikat „Pro Fisch“ verdient.


Der Kiemenschnitt

Auf einem Bild sind oft nur die halben Details zu erkennen. Deshalb wäre es in Form von Höflichkeit angebracht, sich erst zu informieren, bevor man eine zum Teil an den Haaren herbeigezogene Meinung von sich gibt, ja gar andere Fischer beschuldigt die Neuen Gesetze nicht einzuhalten!

Bedingt durch das Neue CH - Tierschutzgesetz vom 01.09.2008 müssen alle für den Verzehr gefangenen Fische, ab dem 01.01.2009 (unter anderem) Mittels einem Betäubungsschlag auf den Hinterkopf und einem Kiemenschnitt getötet werden.

Es versteht sich von selber, dass auf allen Bildern (ab 01.01.09) die auf Felchenfischer.ch gezeigt werden, die Felchen dem Gesetz entsprechend getötet wurden. Die vielen Mails von zum Teil „Besserwissenden“ Moralaposteln zeigen mir aber ein weiteres Mal, dass sie nicht verstanden haben um was es beim Kiemenschnitt geht. Es ist im Leben immer einfacher andere Menschen anzuprangern, als sich selber Sachkundig zu machen. Dieser Bericht soll Aufklärung schaffen, in der Hoffnung, dass der Eine oder Andere „Hellseher“ sich in Zukunft erst mal seine Gedanken macht, bevor er einen weiteren Nonsens in die Tasten haut oder am Stammtisch verzapft!

Merke: „Viele Wege führen nach Rom!“


Der Kiemenschnitt


Bevor man den Kiemenschnitt ansetzt, erhält der Fisch zwecks Betäubung einen kräftigen Schlag auf den Hinterkopf. Dann folgt der Kiemenschnitt und dabei geht es darum, dass die Herz – Kiemenarterie, notabene zwischen dem Herz und den Kiemen, durchtrennt wird. Somit wird die Blutversorgung augenblicklich unterbrochen und der Fisch blutet aus.

Beim korrekten Kiemenschnitt geht es also darum, die Herz – Kiemenarterie zu durchtrennen und nicht dem Fisch den halben Kopf abzuschneiden. Selbstverständlich kann ein Kiemenschnitt so ausgeführt werden, dass man die Kopfunterseite komplett durchschneidet. Dagegen spricht nichts, ausser, dass solche Fischbilder in einem öffentlichen Bereich (Internet, Magazine u.s.w.), sicher nicht gerade anschaulich daher kommen würden.

Und so geht das mit dem „fotogenen“ Kiemenschnitt:


Der Kiemenschnitt


Nach dem Betäubungsschlag den Fisch von oben her in die Hand nehmen.


Der Kiemenschnitt


Mit Zeigefinger und Daumen die Kiemendeckel anheben, so dass man die Kiemen deutlich sehen kann. Ein spitzes und scharfes Messer ca mittig am Kiemenbogen ansetzen und durchstechen.


Der Kiemenschnitt


Dann das Messer mit gefühlvollen Schneidebewegungen (vor und zurück) nach unten führen, bis die Herz – Kiemenarterie durchtrennt ist. Dies ist gut daran zu erkennen, wenn das Blut spritzt.

Diese Form von Kiemenschnitt ist nicht komplizierter als diejenige Welche, die dem Fisch den halben Kopf abtrennt, aber, genauso Tierschutzgesetz konform. Ich möchte mich bei all denjenigen Mailschreibern bedanken, die sich ernsthaft Gedanken zum Thema gemacht haben und mir diese in Form von konstruktiver Kritik gesendet haben. Über die anderen Schreiben habe ich mich geärgert, weil sie von vornherein Verurteilten - sie haben mich enttäuscht, weil sie von Personen stammen die sich „Fischer“ nennen. Ein nachdenklicher Felchenfischer.


geschrieben am: 17. April 2009 / RR

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